Erbschaftssteuerliche Gestaltungen
Schwerpunktmäßig beraten wir
- inhabergeführte Familienunternehmen/-konzerne
- Privatpersonen
auf folgenden Feldern:
- Hilfestellung bei Zieldefinitionen
- Überleitung in eine Strategie
- Steueroptimale Strukturierungen und deren Umsetzung
- Mediation bei Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft
- Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Unternehmensnachfolger
Erbschaftsteuerliche Gestaltungen gehen immer mit einer fundierten zivilrechtlichen Beratung (z.B. Testamentsgestaltung, Erbverträge, Pflichtteilsverzichte uvm.) einher.
Unser Kooperationspartner steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.